Allgemeine Geschäftsbedingungen

EINLEITUNG

Präambel

Die Sportpark Bünzmatt AG (nachfolgend SPBAG) ist die Betreiberin des Schüwo Parks in Wohlen. Für die Nutzung sämtlicher Anlagen dieses Parks gelten folgende Bestimmungen:

ALLGEMEINES

  • Den Weisungen des Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten
  • Mit dem Lösen der Eintrittskarte (inkl. Abonnemente) anerkennt der Eishallen oder Freibadgast diese Geschäftsbedingungen verbindlich an.
  • Jede Benutzerin und jeder Benutzer verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was den guten Sitten, der Moral, dem Anstand sowie der Sicherheit und Ordnung zuwider ist.
  • Sämtliche Abonnemente sind persönlich und dürfen nicht an andere zur Benutzung weitergegeben werden
  • Abonnementsverlängerungen sind nur gegen Vorweisung eines ärztlichen Zeugnisses möglich (mindestens 1 Monat).
  • Bei Unfällen haftet die SPBAG nur, wenn sich diese im Areal des Schüwo Parks ereignen und auf grobe Fahrlässigkeit des Betriebspersonals zurückzuführen sind (Art. 58 OR).
  • Wertsachen können gegen ein Depot in den Wertsachenschliessfächern hinterlegt werden. Eine Haftung hierfür lehnt die SPBAG in jedem Fall ab. Ebenso haftet die SPBAG nicht für Verlust und Beschädigung von Sachen in den Umkleidekabinen und Kleiderkästchen.
  • Im gesamten Schüwo Park sind Tiere untersagt.

EISHALLE

Die Eishallen Regeln bilden integrierenden Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Eiszeiten und Eisreinigung

  • Die SPBAG vermietet Eiszeiten zu vordefinierten Preisen (Liste anbei) an diverse Mieter.
  • Der Zeitpunkt und die Dauer der gemieteten Eiszeit werden zwischen der SPBAG und dem Mieter vereinbart.
  • Durch den Mieter bereits getätigte Reservationen von Eiszeiten gelt en für eine ganze Saison und werden auch bei Nichtinanspruchnahme der Eiszeiten in Rechnung gestellt.
  • Das Eis wird vorgängig durch die SPBAG gereinigt.
  • Auf Wunsch und auf Vorankündigung kann eine zusätzliche Eisreinigung mit Mehrkosten verlangt werden; diese erfolgt jedoch innerhalb der gemieteten Eiszeit.
  • Auf Wunsch und auf Vorankündigung stehen während der gemieteten Eiszeit die Matchuhr und die Musikanlage zur Verfügung (keine Vorankündigung nötig bei Liga-Matches).

Öffentlicher Eislauf

  • Täglich (Ausnahmefälle bei Events oder Turnieren) werden für die Öffentlichkeit Zeitfenster zum freien Eislauf zur Verfügung gestellt. Diese Eiszeiten können auf der Homepage www.schüwo-park.ch abgerufen werden.

Garderobe und Material

  • In der Eismiete ist die Nutzung einer öffentlichen Garderobe inbegriffen.
  • Die Nutzung mehrerer Garderoben ist nach vorgängiger Absprache und gegen Mehrkosten möglich.
  • Bei Liga-Matches sind jeweils zwei Garderoben im Preis inbegriffen.
  • Die Garderobe muss spätestens 40 Minuten nach Ende der gemieteten Eiszeit in sauberem Zustand (besenrein) verlassen werden.

Schulen: Garderobe und Material

  • Reservationsanfragen für Schulen können ausschliesslich über das Reservationssystem auf der Homepage
    www.schüwo-park.ch eingegeben werden. Reservationsbestätigungen erfolgen per Mail.
  • Sofern die gesamte Eisfläche gemietet wird, ist in der Eismiete die Nutzung der Garderobe inbegriffen, wobei nach vorgängiger Absprache auch mehrere Garderoben zur Verfügung gestellt werden können. Falls nur die Hälfte oder gar nur ein Drittel der Eisfläche gemietet wird, so steht maximal eine Garderobe zur Verfügung.
  • Die Garderoben müssen spätestens 30 Minuten nach Ende der gemieteten Eiszeit in sauberem Zustand (besenrein) verlassen werden.
  • Schulmaterial wie Eishockeystöcke, kleine Tore, Pucks, Konen, Schlitten, Helme sowie Schlittschuhe sind in der Eismiete enthalten.
  • Rechnungen für Schulen werden nur bei einem Saison Endbetrag von CHF 2’000.00 erstellt. Bis zu diesem Betrag werden alle Mieten direkt vor Ort bezahlt (in Bar oder per Debit-/Kreditkarte).

Sicherheit und Schadenersatz

  • Der Mieter ist während der gemieteten Eiszeit allein für seine Sicherheit innerhalb der Eisbahn verantwortlich.
  • Der Mieter ist während der gemieteten Eiszeit auch für die medizinische Sicherheit zuständig, wobei ein Sanitätsraum und ein Defibrillator in der Eisbahn vorhanden sind.
  • In der Eisbahn herrscht striktes Rauchverbot ausserhalb der extra markierten Raucherzone. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass während der von ihm gemieteten Eiszeiten ausschliesslich in der Raucherzone geraucht wird.
  • Allfällige Beschädigungen durch den Mieter, respektive dessen Teilnehmer sowie Zuschauer, am Eigentum und Inventar der SPBAG während der gemieteten Eiszeiten gehen zu Lasten des Mieters und werden diesem in Rechnung gestellt.
  • Die Garderoben sind in sauberem Zustand (besenrein) zu verlassen. Andernfalls wird dem Mieter durch die SPBAG eine Gebühr von mind. CHF 100.00 für die Reinigung in Rechnung gestellt (je nach Aufwand).
  • Bei Zuwiderhandlung gegen die vorgenannten Bestimmungen und/ oder bei Nichtbeachten von Weisungen des Betriebspersonals kann dem Mieter durch die SPBAG ein Verweis oder ein befristetes Stadionverbot erteilt werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes und/ oder der Miete.
  • Im Weiteren gelten die Bestimmungen der Hausordnung der SPBAG.

Zahlungsbedingungen für Dauermieter (Vereine)

  • Der Mieter verpflichtet sich, bei Einzelreservationen den Mietbetrag für die gemietete Eisfläche innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
  • Eishockey- und Eiskunstlaufvereine, die Reservationen für die gesamte Wintersaison tätigen, verpflichten sich, wie folgt in drei Renten zu bezahlen:Die Höhe des gesamten Mietbetrages wird nach den reservierten Eiszeitenabgeschätzt.1. Anzahlung: 30.09. 1/3 des approximativen Gesamtbetrages
    2. Anzahlung: 15.01. 1/3 des approximativen Gesamtbetrages
    Schlussabrechnung: Mitte April ausstehender Schlussbetrag
  • Im Falle einer schriftlichen Mahnung hat der Mieter innerhalb von 5 Werktagen (gemäss Poststempel) seinen Verpflichtungen nachzukommen. Andernfalls erachtet die SPBAG die gemietete Eiszeit als freigegeben und hat somit das Recht, diese anderweitig zu vermieten. Dies befreit nicht von der Bezahlung der bis zu diesem Zeitpunkt gemieteten Eiszeit.
  • Wird die Zahlungsfrist um mehr als 15 Tage überschritten, behält sich die SPBAG das Recht vor, dem Mieter die Eisnutzung bis zur Begleichung der verfallenen Rate zu verwehren und einen Verzugszins von 6% p.a. auf den verfallenen Rechnungsbetrag zu belasten.

Werbung/ Eintritt/ Gastronomie

  • Dem Mieter ist es freigestellt, mit welchen Leibchen -, Hosen – oder Stulpenwerbung trainiert oder gespielt wird.
  • Die SPBAG ihrerseits ist allein berechtigt, Werbung in und um die Eisbahn an Wänden, Banden, Tafeln oder auf der Eisfläche anzubringen. Ausnahme bilden die Meisterschaftsspiele der Heimvereine sowie deren Events. Dort können unter Absprache mit der SPBAG, temporäre Werbungen aufgehängt oder – gestellt werden.
  • Dem Mieter steht es frei, anlässlich der Spiele von den Zuschauern Geld für den Eintritt in die Eisbahn zu verlangen.
  • Innerhalb der Eisbahn besitzt das Restaurant der Eishalle das alleinige Wirtrecht. Getränke und Esswaren dürfen nur in direkter Absprache mit der SPBAG verkauft werden.
  • Bei bewilligten Verkäufen von Getränken und Esswaren durch die SPBAG müssen zwingend die beiden Sponsoren Schüwo Trink – Kultur (sämtliche Getränke) sowie O. Braunwalder AG (sämtliche Fleischwaren) berücksichtigt werden.

FREIBAD

Die Baderegeln bilden integrierenden Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Baderegeln

  • Die Baderegeln sind integrierender Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden oder Hautausschlägen haben keinen Zutritt.
  • Im gesamten Garderoben – und Duschbereich herrscht generelles Rauch – und Alkoholverbot.
  • In den Bädern werden Kinder unter zehn Jahren nur in Begleitung (mind. 16 – jährig) zugelassen.
  • Essen, Trinken und Rauchen ist nur ausserhalb der Wasserbecken gestattet.
  • Der Betrieb eigener Musikapparate ist nicht gestattet.
  • Das Duschen vor dem Betreten der Bäder ist obligatorisch.
  • Das Hineinspringen von den Beckenumgängen ist untersagt.
  • Die Sprungbretter dürfen nur durch Schwimmer benützt werden. Der Bereich unter den Brettern muss möglichst schnell verlassen werden.
  • Die Benützung der Rutschbahn erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Schulklassen haben das Bad unter der Führung der verantwortlichen Lehrperson geschlossen zu betreten und zu verlassen. Ausnahmeregelungen bedürfen der Einwilligung der Betriebsleitung.
  • Die Badekleidung darf das sittliche Empfinden der übrigen Badegäste nicht verletzen.
  • Kleinkinder haben aus hygienischen Gründen auch in den Planschbecken Höschen zu tragen.
  • Grundsätzlich untersagt sind:
    • Das Tragen von Badekleidung über Knielänge (Ausnahme: Sonnenschutzbekleidung mit dem Etikett „Sunprotect“, Neoprenanzüge zu Trainingszwecken (Tauchen, Schwimmen).
    • Das Verwenden von Seife in den Becken und den Duschen im Freien.
    • Das Essen, Trinken und Rauchen in – und rund um sämtliche Becken.
    • Das Einwerfen jeglicher Gegenstände in die Bassins.
    • Unfug jeglicher Art wie Untertauchen, Hineinwerfen – oder stossen anderer Badegäste in die Becken.
    • Das Springen in die Becken an den nicht dafür freigegebenen Stellen.
    • Das Benutzen von Schwimmhilfen jeglicher Art im Schwimmer – und Sprungbecken sowie auf den Rutschen (Ausnahme: Schwimmflügel in den Rutschen und Aquajogginggürtel für das persönliche Training im . Schwimmerbecken). Lehrhilfsmittel im organisierten Schwimmunterricht und Training sind erlaubt.
    • Das Spucken auf den Boden sowie in die Becken.
    • Das Mitbringen und der Genuss von berauschenden Getränken und Mitteln.
    • Der Betrieb von Musikinstrumenten und – apparaten aller Art.
    • Jegliche Spiele, durch welche die übrigen Badegäste in ihrer Ruhe gestört, belästigt oder gefährdet werden. Grundsätzlich ist für alle Ball – , Schlag – und Laufspiele die Spielwiese zu benutzen.
    • Das Fotografieren und Filmen im ganzen Areal. Ausnahmen werden durch den diensthabenden Badmeister/in genehmigt. Das Filmen und Fotografieren für gewerblich genutzte Fotos und Filme wird durch die Geschäftsleitung der SPBAG genehmigt.
    • Die missbräuchliche Verwendung der Alarmeinrichtungen und von Rettungsgeräten (Verstösse hiergegen werden straf – und zivilrechtlich verfolgt).
    • Das Betreten von Diensträumen durch Unbefugte.
    • Das Trampolinspringen auf den Sprungbrettern sowie das gleichzeitige Benützen der Sprungbretter von mehr als einer Person.
    • Das Tauchen im Sprungbecken bei nicht gesperrter Sprunganlage.
    • Die missbräuchliche Benutzung der Rutschen. Die den Zugängen zu den Rutschen angebrachten Piktog ramme sind zu beachten.

Öffnungszeiten

  • Beginn und Schluss der Badesaison werden je nach Witterungsverhältnissen festgelegt. Es erfolgt jeweils eine entsprechende Publikation.
  • Das Bad ist grundsätzlich von 08.30 – 20.00 Uhr geöffnet. Diese Öffnungszeiten können vom Bademeister je nach Witterung verlängert oder gekürzt werden.

Eintrittspreise

  • Die Eintrittspreise werden durch die Sportpark Bünzmatt AG fetgelegt. Die gültigen Ansätze sind bei der Kasse sowie auf der Homepage www.schüwo-park.ch publiziert.

Depot

  • Für die Abonnemente wird ein Depot von CHF 5.00 pro Keycard erhoben
  • Fuss – und Volleybälle können an der Kasse gegen ein Depot ausgeliehen werden.

Allgemeine Weisungen

  • Die Benützung der Anlagen und Einrichtungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
  • Kinder unter 6 Jahren ist der Zutritt ohne Begleitung nicht gestattet.
  • Nichtschwimmer dürfen das Schwimmer – und Sprungbecken nicht benutzen.
  • Die Badegäste haben die Weisungen des Bademeisters und des Aufsichtspersonals zu befolgen.
  • Ball – und andere Spiele sind nur auf den durch den Badmeister zugewiesenen Plätzen gestattet.
  • Für abhandenkommende Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden.
  • Fundgegenstände sind an der Kasse abzugeben. Diese sind vom Eigentümer innerhalb 14 Tagen abzuholen.

Besondere hygienische Vorschriften

  • Personen mit ansteckenden Krankheiten, Ausschlägen und offenen Wunden dürfen die Badeanlagen nicht betreten.
  • Die Anlagen dürfen nicht leichtsinnig oder mutwillig verunreinigt werden. Verschmutzungen sind unverzüglich dem Aufsichtspersonal zu melden.
  • Vor dem Baden ist das Duschen obligatorisch. In den Durchschreitungsbecken ist jedoch das Anwenden von Shampoos und dergleichen verboten.
  • Das Tragen von Badkleidern/Badehosen/Badewindeln (keine Unterhosen) ist aus hygienischen Gründen obligatorisch. Das Baden mit Unterwäsche ist nicht erlaubt.
  • Das Tragen von Kleidern in den Beckenanlagen ist untersagt.

Untersagt sind insbesondere

  • Das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren.
  • Das Übersteigen der Einzäunungen.
  • Das Klettern auf Bäumen und Dächern.

Strafen

  • Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Vorschriften oder Weisungen des Bademeisters und Aufsichtspersonals werden durch Verwarnung, Wegweisung, Besuchsverbot (Entzug des Abonnements) oder mit strafrechtlicher Verfolgung geahndet. Bei Minderjährigen haften die Inhaber der elterlichen Gewalt.
  • Exhibitionismus und Pädophilie wird polizeilich verfolgt.

Schulen

  • Reservationsanfragen für Schulen können ausschliesslich über das Reservationssystem auf der Homepage www.schüwo-park.ch eingegeben werden. Reservationsbestätigungen erfolgen per Mail.
  • Schulmaterial wie Schwimmhilfen werden durch die Schulen selber mitgebracht.
  • Rechnungen für Schulen werden nur bei einem Saison Endbetrag von CHF 2’000.00 erstellt. Bis zu diesem Betrag werden alle Eintrittspreise direkt vor Ort bezahlt (in Bar oder per Debit – / Kreditkarte).
  • Die Aufsicht für die SchülerInnen liegt vollumfänglich bei der betreffenden Lehrkraft, die dafür die Verantwortung trägt.

Schlussbestimmungen

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SPBAG tritt am 1.9.2019 in Kraft. Sie ersetzt alle vorherigen Weisungen und Bedingungen.
  • Gerichtsstand ist Wohlen (AG).
  • Der Gast/Mieter wird bei der Reservation mündlich und schriftlich auf die AGB hingewiesen, die er mit der Bezahlung/ Anzahlung eindeutig akzeptiert.